Mietquittung in Österreich: Was draufstehen muss (mit kostenloser Vorlage)
Was eine Mietquittung laut Gesetz enthalten muss, was sich zusätzlich lohnt und wie lange du sie aufhebst. Mit Muster und kostenlosem PDF-Generator.
Eine Mietquittung ist die schriftliche Bestätigung des Vermieters, dass die Miete bezahlt wurde. Zahlst du bar, ist sie oft der einzige Beweis. Zahlst du per Überweisung, hält sie immerhin fest, für welchen Monat das Geld war. Hier liest du, was eine Quittung nach österreichischem Recht enthalten muss, was sich zusätzlich lohnt und wie lange du sie aufheben solltest, egal ob du Miete zahlst oder bekommst.
Darf der Mieter eine Quittung verlangen?
Ja, immer. Nach § 1426 ABGB hat, wer zahlt, in allen Fällen das Recht auf eine Quittung von dem, der das Geld bekommt. Derselbe Paragraf regelt auch die Kosten: Wenn ihr nichts anderes vereinbart habt, trägt sie der Vermieter.
Was auf der Quittung stehen muss
§ 1426 ABGB zählt auch auf, was hineingehört:
- Wer gezahlt hat: der Name des Mieters.
- Wer das Geld bekommen hat: der Name des Vermieters.
- Wo und wann gezahlt wurde.
- Wofür: die Miete für welche Wohnung und welchen Monat, und der Betrag.
- Die Unterschrift des Vermieters oder von jemandem, der für ihn handelt, etwa der Hausverwaltung.
Was sich zusätzlich lohnt
- Wie gezahlt wurde: bar oder per Überweisung.
- Woraus sich der Betrag zusammensetzt, wenn deine Miete aus mehreren Teilen besteht: Hauptmietzins, Betriebskosten und Umsatzsteuer, falls der Vermieter sie verrechnet. So lässt sich die jährliche Betriebskostenabrechnung leichter prüfen.
- Eine Quittungsnummer, damit ein Vermieter mit mehreren Wohnungen sie wiederfindet.
- Die Adresse des Vermieters.
Muster einer Mietquittung
Erhalten von: Anna Berger
Bezahlt an: Martin Huber, Gumpendorfer Straße 5, 1060 Wien
Mietobjekt: Mariahilfer Straße 12/4, 1060 Wien
Für den Monat: Oktober 2026
Betrag: 950,00 €
Bezahlt am: 1. Oktober 2026
Zahlungsart: Bar
Notiz: Hauptmietzins 720,00 €, Betriebskosten 230,00 €
Der Vermieter bestätigt, den oben genannten Betrag erhalten zu haben.
Ort und Datum: Wien, 1. Oktober 2026
Unterschrift des Vermieters: ______________________
Du musst das nicht abtippen: Der kostenlose Mietquittungs-Generator macht aus einem kurzen Formular genau diese Quittung als PDF, fertig zum Ausdrucken und Unterschreiben, auf Deutsch, Englisch oder Griechisch. Ohne Konto, und nichts, was du eingibst, wird gespeichert.
Überweisung: Reicht der Kontoauszug?
Ein Kontoauszug beweist, dass Geld vom Konto des Mieters auf das des Vermieters ging. Was er nicht immer zeigt: für welchen Monat. Schreib Monat und Wohnung in den Verwendungszweck, etwa „Miete Oktober 2026, Top 4“, dann beantwortet der Auszug das meiste, was eine Quittung beantworten würde. Eine Quittung darfst du trotzdem verlangen.
Barzahlung: Lass dir immer eine Quittung geben
Bei Barzahlung ist die Quittung der einzige Beweis. Verlange sie, wenn du das Geld übergibst, nicht Wochen später, und achte darauf, dass der Monat draufsteht. Ohne Quittung steht bei einem strittigen Monat Aussage gegen Aussage.
Wie lange du Quittungen aufheben solltest
- Als Mieter: mindestens drei Jahre. Mietzinsforderungen verjähren nach drei Jahren (§ 1486 ABGB), so lange kann ein Vermieter einen Monat also noch als unbezahlt einfordern. Und auf jeden Fall, bis du deine Kaution zurückhast.
- Als Vermieter: sieben Jahre. Mieteinnahmen sind steuerpflichtig, und die Aufzeichnungen und Belege dazu sind sieben Jahre aufzubewahren (§ 132 BAO), gerechnet ab dem Ende des Jahres, auf das sie sich beziehen.
Jeder Monat dokumentiert, ohne Zettel
Genau dafür gibt es Mietto. Der Mieter lädt jeden Monat den Zahlungsbeleg hoch, der Vermieter bestätigt ihn, und einen bar bezahlten Monat markiert der Vermieter einfach selbst als bezahlt. Beide sehen dieselbe Liste aller Monate, und für die Steuererklärung exportiert der Vermieter die Mieteinnahmen des Jahres als PDF. Die Miete selbst läuft nie über Mietto, und während der Beta ist es kostenlos. So funktioniert es, Schritt für Schritt.
Häufige Fragen
Darf der Vermieter für die Quittung etwas verlangen?
Nur wenn ihr das vereinbart habt. Laut Gesetz trägt der Vermieter die Kosten der Quittung (§ 1426 ABGB).
Muss der Vermieter auch bei Überweisung eine Quittung ausstellen?
Das Gesetz gibt dem, der zahlt, in allen Fällen das Recht auf eine Quittung, du kannst also eine verlangen. In der Praxis reicht meist ein Kontoauszug mit klarem Verwendungszweck.
Was, wenn der Vermieter keine Quittung ausstellt?
Verlange sie noch einmal schriftlich und verweise auf § 1426 ABGB. Zahl bis dahin per Überweisung, dann hinterlässt jede Zahlung ihre eigene Spur. Hilft das nicht, beraten dich die Mietervereinigung oder die Arbeiterkammer.
Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei einer Frage zu deinem eigenen Mietvertrag wende dich an die Mietervereinigung oder die Arbeiterkammer, bei Steuerfragen an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
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