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05 Okt 2026

Miete in bar: So belegen Vermieter und Mieter die Zahlung

Miete bar zu zahlen ist erlaubt, hinterlässt aber keine Spur. Was der Mieter verlangen sollte und was der Vermieter ausstellen und aufzeichnen muss.

Miete bar zu zahlen ist in Österreich erlaubt. Für Barzahlungen zwischen Privatpersonen gibt es keine allgemeine Obergrenze, und viele Mietverhältnisse, gerade unter Verwandten und Freunden, laufen so. Der Haken: Bargeld hinterlässt keine Spur. Eine Überweisung steht auf zwei Kontoauszügen, ein paar Scheine nirgends. Hier liest du, was der Mieter verlangen sollte, was der Vermieter ausstellen und aufzeichnen muss, und mit welcher Routine beide auf der sicheren Seite sind.

Für Mieter: Lass dir jedes Mal eine Quittung geben

Behauptet ein Vermieter einmal, ein Monat sei nicht bezahlt, kann ein Mieter, der überwiesen hat, auf den Kontoauszug zeigen. Wer bar gezahlt hat, hat nur die Quittung. Damit ist sie das wichtigste Stück Papier in einem Mietverhältnis mit Barzahlung.

  • Verlange sie, wenn du das Geld übergibst, nicht eine Woche später. Nach § 1426 ABGB hast du immer Anspruch darauf, und wenn ihr nichts anderes vereinbart habt, kostet sie dich nichts.
  • Achte darauf, dass der Monat draufsteht. „950 € erhalten“ beweist, dass Geld übergeben wurde; „950 €, Miete Oktober 2026, Top 4“ beweist, welcher Monat bezahlt ist.
  • Zahl nicht mehrere Monate in einer Summe, ohne zu sagen, welche, oder lass jeden Monat in eine eigene Zeile der Quittung schreiben.
  • Fotografiere die Quittung noch am selben Tag. Papier geht verloren, ein Foto im Ordner nicht.

Was eine Quittung enthalten muss, mit Muster, steht in unserem Artikel zur Mietquittung.

Für Vermieter: Die Quittung ist auch eine steuerliche Pflicht

Für Vermieter ist eine Quittung über bar bezahlte Miete nicht nur ein Entgegenkommen. Wer Miete bar annimmt, muss nach § 132a BAO einen Beleg ausstellen, und laut Erlass des Finanzministeriums gilt das auch für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, auch unter der Kleinunternehmergrenze von 55.000 €. Auf dem Beleg muss stehen:

  • dein Name als Vermieter,
  • eine fortlaufende Nummer, die nur einmal vergeben wird,
  • das Datum der Ausstellung,
  • wofür bezahlt wurde: die Miete für welche Wohnung und welchen Monat,
  • der bar bezahlte Betrag.

Bewahre von jedem Beleg eine Durchschrift auf, sieben Jahre ab Ende des Jahres, in dem er ausgestellt wurde, und zeichne jede Barzahlung einzeln auf; auch das verlangt der Erlass für Mieteinnahmen. Was du nicht brauchst, ist eine Registrierkasse: Private Vermieter sind davon ausgenommen, weil Mieteinnahmen keine betrieblichen Einkünfte sind.

Der kostenlose Mietquittungs-Generator bringt alle fünf Angaben aufs Papier. Füll das Feld für die Quittungsnummer aus und vergib die Nummern der Reihe nach.

Tipp: Nummeriere je Wohnung und Jahr, etwa 2026-01, 2026-02 und so weiter. So bleibt die Reihe leicht zu führen.

Eine Routine für beide

  1. Der Mieter übergibt die Miete, der Vermieter zählt gleich nach.
  2. Der Vermieter stellt die Quittung sofort aus, unterschreibt sie und behält eine Durchschrift.
  3. Der Mieter prüft Monat und Betrag und fotografiert die Quittung.
  4. Der Vermieter trägt die Zahlung noch am selben Tag ein.

Kaution in bar? Gleiche Regel, größere Summe

Eine bar bezahlte Kaution sind oft zwei oder drei Monatsmieten auf einmal. Lass dir eine Quittung geben, auf der steht, dass es die Kaution ist und nicht Miete, mit Betrag und Datum. Du brauchst sie beim Auszug: mehr dazu in Kaution zurückbekommen.

Oder auf Überweisung umsteigen

Wenn ihr beide einverstanden seid, nimmt ein Dauerauftrag mit dem Monat im Verwendungszweck den Großteil der Papierarbeit ab: Den Nachweis führt dann die Bank. Ob eine Seite auf einer Zahlungsart bestehen kann, hängt von eurem Mietvertrag ab.

So hält Mietto einen bar bezahlten Monat fest

In Mietto kommt ein bar bezahlter Monat auf zwei Wegen in die Übersicht: Der Mieter lädt ein Foto der Quittung hoch und der Vermieter genehmigt es, oder der Vermieter markiert den Monat einfach selbst als bezahlt. Beide sehen ihn in derselben Historie, und für die Steuererklärung exportiert der Vermieter die Mieteinnahmen des Jahres als PDF, Barmonate inklusive. Während der Beta ist es kostenlos. So funktioniert es, Schritt für Schritt.

Häufige Fragen

Ist es erlaubt, die Miete bar zu zahlen?

Ja. Für Barzahlungen zwischen Privatpersonen gibt es in Österreich keine allgemeine Obergrenze.

Mein Vermieter gibt mir keine Quittung. Was kann ich tun?

Verlange sie schriftlich und verweise auf § 1426 ABGB. Zahl bis dahin per Überweisung, dann hinterlässt jede Zahlung ihre eigene Spur. Beraten können dich die Mietervereinigung oder die Arbeiterkammer.

Braucht ein Vermieter für Barmiete eine Registrierkasse?

Nein. Mieteinnahmen privater Vermieter sind keine betrieblichen Einkünfte, deshalb gilt die Registrierkassenpflicht nicht. Die Belegerteilungspflicht schon.

Wird bar bezahlte Miete anders versteuert?

Nein. Sie zählt als Mieteinnahme genauso wie eine überwiesene Miete.


Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei einer Frage zu deinem eigenen Mietvertrag wende dich an die Mietervereinigung oder die Arbeiterkammer, bei Steuerfragen an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Halte jede Mietzahlung sauber fest.

Mietto gibt Mietern und Vermietern eine gemeinsame, streitfreie Historie. Während der Beta kostenlos.

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