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01 Jul 2026

Kaution zurückbekommen in Österreich: So holst du dein Geld zurück (2026)

Wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen, was darf er abziehen – und wie du deine Mietkaution in Österreich Schritt für Schritt zurückforderst.

Beim Auszug wartet fast jeder Mieter auf denselben Betrag: die Kaution. Oft sind das zwei bis drei Monatsmieten – schnell mehrere tausend Euro. Umso ärgerlicher, wenn der Vermieter zögert, Teile einbehält oder einfach nicht reagiert.

Dieser Leitfaden erklärt, wann du deine Kaution zurückbekommst, was der Vermieter abziehen darf (und was nicht), und wie du Schritt für Schritt vorgehst, wenn es Streit gibt.

Wie hoch darf die Kaution überhaupt sein?

In Österreich sind drei Bruttomonatsmieten als Kaution üblich und in der Regel zulässig. Höhere Beträge kommen vor, sind aber angreifbar. Wichtig: Der Vermieter muss die Kaution auf einem verzinsten Sparbuch oder Konto anlegen – du bekommst sie beim Auszug samt Zinsen zurück.

Wann muss die Kaution zurückgezahlt werden?

Es gibt keine starre gesetzliche Frist in Tagen. Die Regel lautet: Der Vermieter muss die Kaution unverzüglich zurückzahlen, sobald das Mietverhältnis beendet, die Wohnung übergeben ist und feststeht, dass er keine offenen Forderungen mehr hat.

In der Praxis gelten wenige Wochen bis maximal ein paar Monate als angemessen – etwa, wenn er noch eine offene Betriebskostenabrechnung abwarten will. Zieht sich das ohne nachvollziehbaren Grund über Monate, bist du im Recht, aktiv zu werden.

Was darf der Vermieter abziehen?

Nur konkrete, belegbare Forderungen. Typisch zulässig sind:

  • Offene Miete oder Betriebskosten-Nachzahlungen.
  • Selbst verursachte Schäden, die über normale Abnützung hinausgehen – z. B. ein Brandloch im Boden, ein zerbrochenes Waschbecken.

Was der Vermieter NICHT abziehen darf

  • Normale Abnützung („gewöhnliche Abnützung"): abgewohnte Böden, Dübellöcher, leichte Gebrauchsspuren. Dafür zahlst du bereits Miete.
  • Ausmalen allein wegen des Auszugs – pauschale Ausmalklauseln im Vertrag sind laut Rechtsprechung oft unwirksam.
  • Pauschale Abzüge „für alle Fälle" ohne konkreten Nachweis.
Merke: Der Vermieter muss jeden Abzug belegen – mit Fotos, Rechnungen oder einem Kostenvoranschlag. Ein bloßes „das war kaputt" reicht nicht.

Schritt für Schritt: So forderst du die Kaution zurück

  1. Übergabeprotokoll sichern. Das beim Auszug gemeinsam unterschriebene Protokoll mit Fotos ist dein wichtigster Beweis für den Zustand der Wohnung.
  2. Freundlich schriftlich nachfragen. Eine kurze E-Mail mit Auszugsdatum, Kautionshöhe und deiner Kontonummer genügt oft schon.
  3. Schriftliche Frist setzen. Kommt nichts, fordere die Kaution per eingeschriebenem Brief mit einer klaren Frist (z. B. 14 Tage) zurück.
  4. Beratung holen. Mietervereinigung, Mieterschutzverband oder die Arbeiterkammer (AK) prüfen deinen Fall meist günstig oder kostenlos.
  5. Rechtlich durchsetzen. Als letzter Schritt bleibt die Klage bzw. – bei Vollanwendung des MRG – ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle bzw. dem Bezirksgericht.

Der entscheidende Punkt: Beweise

Fast jeder Kautionsstreit dreht sich um dieselbe Frage: Wer kann was belegen? Wer den Zustand der Wohnung, jede Zahlung und jede Vereinbarung sauber dokumentiert hat, ist klar im Vorteil.

Genau dafür ist Mietto gedacht: eine gemeinsame Übersicht für Mieter und Vermieter, in der jede Mietzahlung mit Beleg festgehalten und bestätigt wird. Beim Auszug hast du eine lückenlose Zahlungshistorie – kein Suchen nach alten Überweisungen, kein „Aussage gegen Aussage". Das nimmt dem Kautionsstreit die Grundlage, bevor er entsteht.

Häufige Fragen

Mein Vermieter meldet sich einfach nicht – was tun?

Setze eine schriftliche Frist per Einschreiben. Bleibt er stumm, wende dich an die Mietervereinigung oder AK. Der Anspruch auf die Kaution verfällt nicht so schnell – aber je früher du handelst, desto einfacher ist der Nachweis.

Muss ich die Wohnung frisch ausgemalt übergeben?

In der Regel nicht allein wegen des Auszugs. Pauschale Ausmalklauseln sind häufig unwirksam. Lass eine solche Klausel im Zweifel prüfen, bevor du zahlst oder streichst.

Bekomme ich Zinsen auf die Kaution?

Ja. Die Kaution muss verzinst veranlagt werden und ist samt Zinsen zurückzuzahlen.


Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei einem konkreten Streit wende dich an die Mietervereinigung, den Mieterschutzverband oder die Arbeiterkammer.

Halte jede Mietzahlung sauber fest.

Mietto gibt Mietern und Vermietern eine gemeinsame, streitfreie Historie. Während der Beta kostenlos.

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