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01 Jul 2026

Mietvertrag kündigen in Österreich: Fristen, Form und Ablauf (2026)

Wie viel Kündigungsfrist gilt, ob dein Vertrag befristet oder unbefristet ist und wie du deinen Mietvertrag in Österreich richtig kündigst — Schritt für Schritt.

Ausziehen klingt einfach — bis dir ein falscher Kündigungstermin eine zusätzliche Monatsmiete kostet. In Österreich hängt wie und wann du deinen Mietvertrag beenden kannst vor allem von einer Frage ab: Ist dein Vertrag unbefristet oder befristet?

Dieser Leitfaden erklärt die Kündigungsfristen, die richtige Form und die genauen Schritte — damit deine Kündigung wasserdicht ist und du keinen Tag länger zahlst als nötig.

Zuerst: Ist dein Vertrag befristet oder unbefristet?

Sieh in deinen Mietvertrag. Er ist entweder:

  • Unbefristet — kein Enddatum. Du kannst jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen.
  • Befristet — mit festem Enddatum (bei Wohnungen im MRG mindestens drei Jahre). Für die vorzeitige Kündigung gelten Sonderregeln (siehe unten).

Kündigungsfristen: wie viel Vorlaufzeit?

Unbefristeter Vertrag

Nach dem Mietrechtsgesetz (MRG) kannst du als Mieter mit einer Frist von mindestens einem Monat kündigen, immer zum Monatsletzten. Viele Verträge sehen eine längere Frist vor — häufig drei Monate. Ist die vertragliche Frist länger als das gesetzliche Minimum, gilt der Vertrag. Lies also die genaue Klausel.

Befristeter Vertrag

Ein befristeter Wohnungsmietvertrag bindet dich anfangs — aber nicht für immer. Die zentrale Regel: nach dem ersten Jahr kannst du vorzeitig kündigen, mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten. Frühestens bist du also nach rund 15 Monaten draußen (12 Monate gebunden + 3 Monate Frist).

Beispiel: Dein befristeter Vertrag begann am 1. Jänner. Frühestens zum Ende des 12. Monats kannst du kündigen; mit drei Monaten Frist ist dein letzter Tag das Ende des 15. Monats.

Die richtige Form: schriftlich, am besten eingeschrieben

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Ein Anruf oder ein beiläufiges „Ich ziehe aus" reicht nicht. So machst du es richtig:

  • Schick sie als eingeschriebenen Brief, damit du Zugang und Zeitpunkt beweisen kannst.
  • Prüfe deinen Vertrag — manche verlangen eine bestimmte Form (z. B. Einschreiben), damit die Kündigung gültig ist.
  • Nenne klar: die Adresse, das Datum der Kündigung und deinen gewünschten letzten Tag des Mietverhältnisses.

Schritt für Schritt

  1. Vertragsart und Kündigungsklausel finden. Befristet oder unbefristet? Welche Frist steht im Vertrag?
  2. Kündigungstermin berechnen. Zähle die Frist zum Monatsletzten — und vergiss bei befristeten Verträgen die „nach dem ersten Jahr"-Regel nicht.
  3. Kündigungsschreiben aufsetzen. Mit Name, Adresse der Wohnung, Datum und letztem Tag.
  4. Per Einschreiben senden und den Beleg aufheben.
  5. Übergabe vereinbaren. Termin fixieren und auf ein unterschriebenes Übergabeprotokoll mit Fotos bestehen.

Denk an Kaution und letzte Miete

Sauber zu kündigen ist nur die halbe Miete — die andere Hälfte ist, deine Kaution zurückzubekommen und nachzuweisen, dass du bis zum letzten Tag gezahlt hast. Genau hier zählt eine lückenlose Dokumentation: Wer jede Zahlung belegen kann, ist bei jedem Streit im Vorteil.

Mietto führt diese Dokumentation für dich: jede Mietzahlung mit Beleg festgehalten und von beiden Seiten bestätigt, plus ein klarer Zeitverlauf des Mietverhältnisses. Wenn du die Schlüssel übergibst, ist deine Zahlungshistorie schon vollständig — kein Suchen in alten Kontoauszügen. (Zur Kaution selbst: siehe unseren Ratgeber Kaution zurückbekommen in Österreich.)

Kann auch der Vermieter kündigen?

Deutlich schwerer. Im Vollanwendungsbereich des MRG braucht der Vermieter in der Regel einen wichtigen Kündigungsgrund — etwa erheblicher Mietrückstand oder erhebliche Nachteile durch den Mieter — und muss meist den Gerichtsweg gehen. Ein unbefristetes Mietverhältnis kann er nicht einfach nach Belieben beenden. Bekommst du eine Kündigung, lass sie prüfen, bevor du sie akzeptierst.

Häufige Fragen

Kann ich einen befristeten Vertrag im ersten Jahr verlassen?

Grundsätzlich nein — die vorzeitige Kündigung ist erst nach dem ersten Jahr möglich, mit drei Monaten Frist. Davor bist du gebunden, außer du vereinbarst mit dem Vermieter einen früheren Ausstieg (z. B. mit Nachmieter).

Läuft die Frist immer zum Monatsende?

In der Regel ja — Kündigungen werden zum Monatsletzten wirksam. Schick den Brief früh genug, damit er vor dem Stichtag ankommt, nicht erst am letzten Tag abgeschickt wird.

Was, wenn ich einfach ohne Kündigung ausziehe?

Du bleibst zur Miete verpflichtet, bis der Vertrag ordentlich gekündigt ist. Ein früher Auszug ohne gültige Kündigung bedeutet meist: Du zahlst weiter. Kündige also immer schriftlich.


Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Regeln hängen davon ab, in welchem Umfang das MRG auf deine Wohnung anwendbar ist. Bei einem konkreten Fall wende dich an die Mietervereinigung, den Mieterschutzverband oder die Arbeiterkammer (AK).

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